Das Landgericht Köln verbot es der Focus Magazin Verlag GmbH per Beschluss (28 O 787/10) unter anderem, einen Journalisten in der Illustrierten Focus als Profi-Einbrecher zu bezeichnen.
Journalist als “Profi-Einbrecher” diffamiert – HÖCKER setzt Verbot gegen FOCUS durch.
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Geteiltes Impressum: volle Haftung bei unklaren Angaben
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