HÖCKER lässt Bild und Bild Online zum wiederholten Mal die Verbreitung von Bildnissen des Moderators Jörg Kachelmann verbieten. Auf Antrag der Kanzlei entschied das Landgericht Köln am 11.03.2011 per einstweiliger Verfügung (28 O 201/11 und 28 O 202/11), dass es zu unterlassen sei, ein Paparazzi-Foto von Jörg Kachelmann zu zeigen, dass diesen auf dem Parkplatz seiner Strafverteidigerin erkennbar macht.
Verbot gegen BILD: Keine Paparazzi-Fotos von Jörg Kachelmann auf Anwaltsparkplatz
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