Mit Urteil vom 16.03.2011 bestätigte das Landgericht (Az: 28 O 497/11) in dem von HÖCKER für Jörg Kachelmann durchgeführten Hauptsacheverfahren, dass persönlicher Kommunikationsverkehr auch privat bleiben muss. Es verbot die Verbreitung von E-Mails, die BILD und bild.de öffentlich gemacht hatten. Da E-Mails mit verschlossenen Briefe vergleichbar und damit Teil der absolut geschützten Geheimsphäre sind, dürfen sie nicht weiterverbreitet werden. Da sie keine Relevanz für das Strafverfahren haben und in keinem Zusammenhang mit dem Tatvorwurf stehen, ist die Veröffentlichung per se unzulässig.
Verbot gegen BILD und bild.de wegen der Veröffentlichung privater E-Mails bestätigt.
Das könnte Sie auch interessieren
Geteiltes Impressum: volle Haftung bei unklaren Angaben
Geteiltes Impressum: volle Haftung bei unklaren Angaben