HÖCKER erwirkt im Auftrag des Moderators Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Köln erneut eine einstweilige Verfügung (28 O 276/11) gegen den Axel Springer Verlag. Dieser hatte in der Zeitung BILD am SONNTAG Fotos verbreitet, die den Wettermoderator mit privater Begleitung an einem kanadischen Provinzflughafen zeigen. Das Landgericht teilt die Ansicht Kachelmanns, dass dies unzulässig war.
HÖCKER erwirkt im Auftrag des Moderators Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Köln erneut eine einstweilige Verfügung (28 O 276/11) gegen den Axel Springer Verlag. Dieser hatte in der Zeitung BILD am SONNTAG Fotos verbreitet, die den Wettermoderator mit privater Begleitung an einem kanadischen Provinzflughafen zeigen. Das Landgericht teilt die Ansicht Kachelmanns, dass dies unzulässig war.