Personen, die bekannten Persönlichkeiten nahestehen, dürfen nicht gegen ihren Willen in die Öffentlichkeit gezerrt werden. Zum wiederholten Male erwirkt Höcker ein Verbot gegen BUNTE, die ein Foto einer Begleitperson eines Prominenten entgegen deren Willen veröffentlichte. Dass dies in unzulässiger Weise in das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten eingreift und nicht geduldet werden muss, bestätigt das Landgericht Köln mit einstweiliger Verfügung vom 15.04.2011 (Az: 28 O 275/11).
Begleiter eines Prominenten darf nicht gezeigt werden: Verfügung gegen BUNTE erwirkt
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Geteiltes Impressum: volle Haftung bei unklaren Angaben
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