Das OLG Köln hat der Kölner Journalistenschule die Verbreitung des Ergebnisses ihrer Studie „Faktenzoom“ verboten. Die Nachwuchs-Journalisten hatten Talkshow-Aussagen von Politikern auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Dabei waren sie zu dem falschen Ergebnis gekommen, dass Frau Petry prozentual die meisten Falschaussagen getätigt habe. Dies war von zahlreichen Medien aufgegriffen worden. ZEIT ONLINE etwa bezeichnete Frau Petry in diesem Zusammenhang als „Pinocchio unter den Talkshowgästen“. Auf welt.de hieß es, dass Frau Petry als „Falschaussagen-Spitzenreiterin“ entlarvt worden sei. Die Online-Ausgabe des Berliner Kurier titelte, dass Frauke Petry laut der Studie „den meisten Unsinn [rede]“. Zu Unrecht, wie sich jetzt herausstellte.
Dass das Projekt „Faktenzoom“ an offensichtlichen methodischen und effektiven Fehlern litt, fiel den meisten Medien nicht auf. Genauer hingesehen hatten nur die Journalisten Stefan Niggemeier (http://uebermedien.de/5689/der-fehlerteufel-arbeitet-jetzt-als-faktenchecker/) und Norbert Häring (http://norberthaering.de/de/27-german/news/635-wahrheitsjournalisten). Beide bemängelten zu Recht, dass die Journalistenschüler ihrer Prüfung mitunter Aussagen zugrunde legten, die die Politiker so weder wörtlich noch sinngemäß getätigt hatten. Zu Recht kritisiert wurde auch, dass bestimmte Äußerungen als Falschaussagen qualifiziert wurden, obwohl sie tatsächlich gar keine Falschaussagen enthielten. Die Auswertung zu Frauke Petry war besonders zweifelhaft. Die AfD-Vorsitzende ging daher mit HÖCKER hiergegen vor. Mit Erfolg.
Das Oberlandesgericht Köln gab Petry in zentralen Punkten Recht (Urteil vom 15.12.2016, Az. 15 W 46/16 n.rkr.). Danach dürfen mehrere von Petrys Talkshow-Aussagen künftig nicht mehr als „falsch“ gewertet werden. Auch die Verbreitung des Gesamtergebnisses, das Petry als Spitzenreiterin der Falschaussagen auswies, ist nun unzulässig. Denn bei Ausblendung der zu Unrecht als Falschaussage gewerteten Aussagen ist nicht Frau Petry die Spitzenreiterin der Falschaussagen. Rechnerischer Erstplatzierter wäre nunmehr Herr Markus Söder (CSU).
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke:
„Das OLG Köln hat zentrale Fehler der Journalistenschüler korrigiert. Ihre getürkte Auswertung zu angeblichen Falschaussagen von Frau Petry scheint von der Absicht getragen gewesen zu sein, der Mandantin einen Spitzenplatz als vermeintliche Talkshow-Lügnerin zuzuweisen. Es bleibt zu hoffen, dass die Journalistenschüler in Zukunft sorgfältiger und weniger tendenziös arbeiten und sich kein Beispiel an den vielen Profi-Journalisten nehmen, die das falsche Lügen-Ranking völlig ungeprüft weiterverbreiteten.“