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Landgericht Marburg: Teilnehmer der AStA-Kampagne im „Pick-Up-Prozess“ müssen zahlen.

In der Sommerausgabe seiner kostenlosen Zeitung veröffentlichte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Frankfurt am Main zwei Beiträge, die sich mit dem Thema Verführungskünstler („Pick-Up-Artists“) beschäftigten. Der AStA hob dabei einen Studenten heraus, zeigte sein Foto und nannte seinen Namen. Dies führte dazu, dass Leser den Studenten bedrohten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärte die beiden Beiträge Anfang Januar 2016 für rechtswidrig (Az. 16 W 63/16). Das Urteil fand medial bundesweit Beachtung (es berichteten u.a. TAZ, FAZ, Spiegel, Hessischer Rundfunk).

Im Februar 2016 starteten mehr als 10 Gruppierungen – u.a die Studierendenschaft der Universität Marburg, vertreten durch deren AStA – eine bundesweite „Aktion“. Die veröffentlichten den Beitrag erneut und unter voller Identifizierbarmachung des Betroffenen auf Facebook sowie diversen Webseiten. Auf eine ausgesprochene Abmahnung gaben die Teilnehmer der Kampagne zwar wenige Tage später eine Unterlassungserklärung ab, verweigerten jedoch die Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten (vgl. http://hessenschau.de/gesellschaft/studentenvertreter-muessen-artikel-ueber-sexismus-loeschen,asten-unterlassung-100.html).

Das Landgericht Marburg schloss sich nun mit Urteil vom 16.01.2017 (Az. 1 O 99/16, n.rkr.) der Auffassung des OLG Frankfurt am Main an und stellte fest, dass die Beiträge und damit auch die Neuveröffentlichung rechtswidrig waren und die Studierendenschaft der Universität Marburg für die Aktion zahlen muss.

Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost:

„Die AStA-Kampagne war eine beispiellose Missachtung eines höchstrichterlichen Urteils – unter voller Inkaufnahme der erneuten Verletzung der Rechte des Betroffenen. Das Landgericht Marburg hat diese Praxis zurecht verurteilt. Die Teilnehmer dieser Aktion müssen jetzt zahlen. Leidtragende sind die Studierenden, deren Semesterbeiträge für solche Aktionen missbraucht werden.”