Mit der Frage, ob Ärzte ungewollt angelegte Profile auf Jameda dulden
müssen, haben sich kürzlich erneut drei Landgerichte beschäftigt und
zugunsten der Kläger entschieden.
Zum Beitrag von Rechtsanwältin Dr. Frauke Schmid-Petersen im Deutschen Ärzteblatt geht es hier.